Energieeinspar-Verordnung: Leucht-Werbung ab 6 Uhr wieder erlaubt

Aufatmen in der Außenwerbung: Wie das Bundeswirtschaftsministerium heute bekannt gab, dürfen Leuchtwerbeanlagen und Digital-Out-of-Home-Screens im öffentlichen Raum ab sofort wieder ab morgens um 6 Uhr in Betrieb genommen werden. Damit ist das zum Zweck der Energieeinsparung verordnete Lichtwerbe-Verbot bis 16 Uhr gekippt, lichtemittierende beziehungsweise beleuchtete Werbeanlagen müssen nur noch in der Zeit von 22 Uhr […]

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