Clear Channel Outdoor verkauft seinen Geschäftsbereich Europe-North an Bauer Radio Limited, eine Tochtergesellschaft der Bauer Media Group. Der Verkaufspreis beträgt 625 Millionen US-Dollar, wobei dieser Betrag noch bestimmten üblichen Anpassungen unterliegt. Bauer zahlt etwa das 6,5-fache des Segmentergebnisses für die zwölf Monate bis zum 30. September 2024 des Nordeuropa-Geschäfts von Clear Channel Outdoor.
Clear Channel will mit dem Erlös vor allem für die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen verwenden. Der CEO von Clear Channel, Scott Wells, erklärte, dass der Verkauf ein bedeutender Schritt im Rahmen der strategischen Neuausrichtung sei, die darauf abzielt, das Unternehmensportfolio zu optimieren und sich auf die Segmente Amerika und Flughäfen zu konzentrieren. Ziel sei es, das organische Wachstum und den Cashflow zu steigern sowie die Verschuldung zu reduzieren. Mit dieser Transaktion gibt das Unternehmen einen Großteil seiner europäischen Aktivitäten ab. Wells bedankte sich bei seinem Team für die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Vereinbarung.
Strategische Bedeutung für Bauer Media Group
Yvonne Bauer, Vorsitzende des Bauer-Media-Boards, betonte die Bedeutung der Übernahme für Bauer. Die Akquisition soll die Kernmedienbereiche stärken, die digitale Transformation vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der Bauer Media Group im dynamischen Medienmarkt ausbauen. Ziel sei es, innovative Medienangebote zu schaffen, die sowohl den Anforderungen der Werbekunden als auch der Zielgruppen in der Region gerecht werden.
Justin Cochrane, CEO von Clear Channel Outdoor UK & Europe, erklärte, dass das Unternehmen eine solide Grundlage im Europe-North-Segment geschaffen habe. Er freue sich darauf, diese Basis gemeinsam mit der Bauer Media Group weiter auszubauen. Die bisherige starke Performance der Europe-North-Region verdeutliche die wachsende Nachfrage in diesen Märkten sowie die konsequente Arbeit des Teams für Kunden und Partner.
Der Abschluss der Transaktion wird für 2025 erwartet, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Regulierungsbehörden.