Hamburg vergibt Außenwerbung an WallDecaux und DSM

©JCDecaux

Die Hansestadt Hamburg hat die Werberechte im öffentlichen Raum neu vergeben. In einem europaweiten Vergabeverfahren gingen die Zuschläge an Wall, ein Unternehmen der JCDecaux-Gruppe, sowie an DSM Deutsche Städte Medien aus der Ströer-Gruppe. Die neuen Verträge laufen bis Ende 2041 und stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft.

Die Partnerschaft zwischen Hamburg und JCDecaux besteht bereits seit 1982. Hier wurden 2015 die ersten digitalen 2-qm-Werbeflächen im öffentlichen Raum Europas eingeführt. Mit dem neuen Vertrag wird diese Zusammenarbeit fortgeschrieben, allerdings unter deutlich strengeren Vorzeichen als bisher.

Zusätzliche digitale Werbeanlagen dürfen nur errichtet werden, wenn im Gegenzug analoge Anlagen im Verhältnis 1:1,5 zurückgebaut werden. Je nach Genehmigungslage in den Bezirken könnte die Gesamtzahl der Werbeanlagen dadurch um bis zu 170 Stück sinken.

Ein Schwerpunkt der neuen Verträge liegt auf den Fahrgastunterständen. Von den rund 2.250 bestehenden Unterständen, entworfen von den Architekten Sir Norman Foster und André Poitiers, bleibt der komplette, gut instand gehaltene Bestand erhalten. Wall verpflichtet sich zusätzlich zum Bau von mindestens 400 weiteren, barrierefreien Unterständen mit altersgerechten Sitzmöbeln inklusive Rückenlehnen und Armstützen. Mindestens 100 der neuen Unterstände erhalten ein Gründach, zusätzlich zu den bereits sieben bestehenden begrünten Dächern. Sie sollen das Stadtklima verbessern und Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. Neue Anlagen werden zudem mit Vogelschutzmarkierungen versehen. Bestehende Anlagen können aus statischen Gründen in der Regel nicht nachträglich begrünt werden. Bis 2028 will Wall außerdem eine vollelektrische Fahrzeugflotte in der Stadt einsetzen.

Für digitale Werbeflächen gelten künftig zusätzliche Umweltauflagen: nächtliche Abschaltung, reduzierte Leuchtintensität zum Schutz von Insekten sowie ein Verbot greller oder ablenkender Effekte. Die Stadt verweist zudem auf die künftigen Anforderungen des § 41a Bundesnaturschutzgesetz, die perspektivisch auch für bestehende digitale Anlagen gelten sollen.

Aufteilung nach Werbeträgern

Die beiden Konzessionäre teilen sich die Werbeträger klar auf. DSM Deutsche Städte Medien erhält die Konzession für maximal 110 digitale Groß-Screens, 175 digitale Groß-Säulen sowie 590 City-Light-Säulen, dazu 900 Litfaßsäulen, 2.450 Klapprahmen, Bauzaunwerbung und 480 Uhrensäulen. Wall übernimmt 250 digitale Klein-Screens sowie 1.470 City-Light-Poster-Vitrinen im Zusammenhang mit den Fahrgastunterständen.

Auch Hamburg selbst profitiert von den neuen Verträgen: Erstmals lassen sich Eigenwerbekontingente, die bislang nur für analoge Flächen galten, auch auf digitalen Werbeträgern einsetzen, etwa für Kampagnen öffentlicher Unternehmen oder zur Personalgewinnung. Geförderte Kulturveranstalter erhalten weiterhin Rabatte von bis zu 90 Prozent. Anlagen in Sichtweite von Denkmälern sollen künftig regelmäßig touristische Informationen zu den jeweiligen Bauwerken zeigen, amtliche Warn- und Gefahrenhinweise bleiben über digitale Flächen verfügbar.

Trotz der geplanten Reduzierung der Anlagenzahl rechnet die Stadt weiterhin mit umsatzabhängigen Einnahmen von rund 30 Millionen Euro jährlich, die in städtische Projekte und Infrastruktur fließen sollen.

Jean-François Decaux, Co-Chief Executive Officer von JCDecaux, betonte die besondere Verbindung zu Hamburg und erinnerte daran, dass er dort im Alter von 23 Jahren am Aufbau des Geschäftsmodells von JCDecaux in Deutschland mitgewirkt habe.

 

 

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