W&V – Lichter aus: “Die Verordnung ist lückenhaft”

Seit 1. September bleiben im Rahmen der Energiesparverordnung auch Außenwerbeanlagen von 22 bis 16 Uhr dunkel. Doch das Konstrukt ist nicht durchdacht, kritisieren die Verbands-Chefs Thäsler und Goldberg.

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Nichtdestotrotz werden die Vorgaben seit 1. September umgesetzt. Betroffen davon sind insbesondere die Betreiber von Werbeanlagen im öffentlichen Raum, so Frank Goldberg, Geschäftsführer des Institute for Digital Out of Home Media (IDOOH). Ausgenommen von der Verordnung seien eine Reihe von Medienträgern, die in kritische Infrastrukturen (etwa Katastrophen-Warnketten) eingebunden sind, deren Beleuchtung der öffentlichen Sicherheit dient oder der Information der Bevölkerung.

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Aber: “Auch die nicht unmittelbar betroffenen Anbieter schalten nachts und wann immer möglich ihre Bildschirme aus.” Dies führe zwar für die überwiegende Mehrzahl der DOoH-Medienträger zu einem Wegfall von einem größeren Teil der Sendezeit (nachts), aber nur einem kleineren Teil der Kontakte – im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Denn: Die überwiegende Menge aller DOoH-Kontakte wird ohnehin tagsüber generiert. “Insofern erwarten wir derzeit begrenzte wirtschaftliche Auswirkungen auf die DOoH-Gesamtbranche”, so Goldberg.

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Ein weiterer Aspekt. “Wenn ich Werbungtreibenden die Möglichkeit nehmen würde, Ihre Werbung auf DOoH-Medien auszustrahlen, würde ich sie faktisch zwingen, auf weniger umweltfreundliche Werbeformen umzusteigen”, gibt Frank Goldberg zu bedenken. “Letztendlich bewirke ich damit das Gegenteil des eigentlich Erwünschten: Statt Energie einzusparen, verursache ich einen höheren Energieverbrauch.” Denn Werbung auf allen anderen Medien sei deutlich energieintensiver.

Ob sich letztlich alle Anbieter an die Verordnung halten, lässt sich ohnehin kaum kontrollieren. Das Problem der Kommunen und Ordnungsämter: “Den Medienträgern ist in der Regel nicht anzusehen, ob sie von der Verordnung betroffen oder ausgenommen sind”, sagt Goldberg. Ist ein Screen Teil von Katastrophen- oder Informationssystemen? Oder dient dessen Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? Das ist nicht immer zu beurteilen. “Wie sollen also die Mitarbeitenden der Ordnungsämter entsprechende Bewertungen vornehmen?” Deswegen tun sie es häufig gar nicht erst: Einige Kommunen, etwa Trier in Rheinland-Pfalz, haben bereits verkündet, keine Kontrollen durchzuführen.

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“Nur, wenn wir die implizite Annahme, die hinter der Verordnung steht, das digitale Screens Stromfresser sind, unwidersprochen lassen”, so Goldberg. “Wenn wir allerdings die derzeitige Aufmerksamkeit für das Thema ganz im Gegenteil für eine entsprechende Aufklärung nutzen, kann die Gattung meiner Meinung nach sogar deutliche Image-Gewinne erzielen.”

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