Energieeinspar-Verordnung: Leucht-Werbung ab 6 Uhr wieder erlaubt

Aufatmen in der Außenwerbung: Wie das Bundeswirtschaftsministerium heute bekannt gab, dürfen Leuchtwerbeanlagen und Digital-Out-of-Home-Screens im öffentlichen Raum ab sofort wieder ab morgens um 6 Uhr in Betrieb genommen werden. Damit ist das zum Zweck der Energieeinsparung verordnete Lichtwerbe-Verbot bis 16 Uhr gekippt, lichtemittierende beziehungsweise beleuchtete Werbeanlagen müssen nur noch in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags dunkel bleiben.

Von der Nutzungseinschränkung weiterhin nicht betroffen sind Werbeanlagen, deren Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Dazu zählen regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind.

Zudem dürfen Werbeanlagen für ein Gewerbe am selben Ort auch weiterhin hell erstrahlen, wenn dieses nach 22 Uhr geöffnet hat. Werbeanlagen, die während Sport- und Kulturveranstaltungen in Betrieb sind, sind nun ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise beleuchtete Werbebanner bei Fußballspielen oder beleuchtete Werbetafeln bei Kulturveranstaltungen, während die Veranstaltung läuft.

www.bmwk.de

 

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